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   BGH, 23.02.2012 - IX ZB 117/11   

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https://dejure.org/2012,566
BGH, 23.02.2012 - IX ZB 117/11 (https://dejure.org/2012,566)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2012 - IX ZB 117/11 (https://dejure.org/2012,566)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - IX ZB 117/11 (https://dejure.org/2012,566)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei einem Basieren der angefochtenen Entscheidung auf mehreren voneinander unabhängigen Begründungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei einem Basieren der angefochtenen Entscheidung auf mehreren voneinander unabhängigen Begründungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 117/11
    Wird die angefochtene Entscheidung durch mehrere voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich aller Begründungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden können (BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409 Rn. 2; vom 15. Oktober 2009 - IX ZB 70/09, ZInsO 2009, 2162 Rn. 4).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 117/11
    Wird die angefochtene Entscheidung durch mehrere voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich aller Begründungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden können (BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409 Rn. 2; vom 15. Oktober 2009 - IX ZB 70/09, ZInsO 2009, 2162 Rn. 4).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 237/09

    Restschuldbefreiung: Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenem Vortrag

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 117/11
    Das Landgericht hat zwar nicht beachtet, dass die Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenem Vortrag des Schuldners voraussetzt, dass dieser rechtzeitig vor dem Termin in geeigneter Weise darauf hingewiesen wird, dass Versagungsanträge gestellt werden können und er in der Regel nur in dem Termin Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesen Anträgen erhält (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - IX ZB 237/09, WM 2011, 839 Rn. 7).
  • BGH, 15.10.2009 - IX ZB 70/09

    Beschwerde eines Arztes gegen die Versagung seines Begehrens auf

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - IX ZB 117/11
    Wird die angefochtene Entscheidung durch mehrere voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich aller Begründungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden können (BGH, Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409 Rn. 2; vom 15. Oktober 2009 - IX ZB 70/09, ZInsO 2009, 2162 Rn. 4).
  • BGH, 21.11.2022 - VIa ZB 1/21

    Begründung der Darlegung eines Zulassungsgrunds i.R.e. Schadensersatzanspruchs

    Beruht die angegriffene Entscheidung auf mehreren selbständig tragenden Begründungen, ist die kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich aller Begründungen die Voraussetzungen eines Zulassungsgrunds dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72, 73; Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 157/06, juris Rn. 2; Beschluss vom 23. Februar 2012 - IX ZB 117/11, juris Rn. 2).
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